Unternehmensgründung trotz Vollzeitbeschäftigung

Unternehmensgründung trotz VollzeitbeschäftigungDie Nebenerwerbsgründer haben sich in Deutschland zu einem wichtigen Wirtschaftsfaktor entwickelt. Jährlich investieren die Gründer zwischen 2,3 und 3,3 Mrd. Euro und schaffen in den kommenden 2 Jahren vermutlich etwa 300.000 neue Stellen. Wer nicht alles auf eine Karte setzen will entscheidet sich für Stelle plus Startup. Ein Erfolgsrezept das immer mehr Deutsche ausprobieren. Laut der Staatsbank KfW ist die Zahl der Teilzeitgründer gestiegen, die der Vollzeitgründer seit 2011 jedoch stetig zurückgegangen.

Angestelltenverhältnis bietet Gründern einige Vorteile

Die Nebenerwerbsgründer müssen wöchentlich zwar durchschnittlich 13 Stunden mehr arbeiten, da durch verschaffen sie sich aber auch einige Vorteile. Die Gründer sind durch das Angestelltenverhältnis finanziell abgesichert, können die Sozialversicherungen nutzen und halten sich die Tür offen, falls die Neugründung ein Flop wird. Laut einer Studie vom Bundeswirtschaftsministerium sind das die wichtigsten Gründe die Selbstständigkeit im Nebenerwerb zu starten.  2012 waren etwa 44 Prozent der Nebenerwerbsgründer Frauen, wo hingegen der Frauenanteil im Haupterwerb lediglich bei 32 Prozent liegt. Wenn das eigene Unternehmen gut läuft und die volle Konzentration erfordert ist in der Regel der Zeitpunkt gekommen, sich aus dem Angestelltenverhältnis zu lösen.

Mit dem Arbeitgeber über das Startup reden

Die Arbeitsgeber reagieren nicht immer erfreut auf die Mitteilung, dass ein Angestellter neben dem Job ein Startup plant. Das ist vor allem dann der Fall, wenn der Angestellte dem Unternehmen mit seiner Geschäftsidee Konkurrenz macht. Das ist ein Plan der viel Fingerspitzengefühl erfordert, denn hierbei gibt es einige rechtliche Dinge zu beachten. Der Arbeitsnehmer hat seinem Arbeitgeber gegenüber Treuepflichten. Unter anderem ist der Wettbewerb im laufenden Arbeitsverhältnis nicht erlaubt. Im Arbeitsvertrag wird zwar nicht ausdrücklich darauf hingewiesen, dass eine Nebentätigkeit beim Arbeitsgeber anzuzeigen ist, trotzdem ist es grundsätzlich von Vorteil, wenn man mit dem Arbeitgeber darüber spricht. So wird von vorne herein Streit vermieden und wenn später mehr Zeit für das eigene Unternehmen benötigt wird ist die Reduzierung der Arbeitszeit einfacher durchzusetzen.

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